Irak
Was gilt im Irak als Kulturgut?
Zu den im Irak geschützten Altertümern gehören mehr als 200 Jahre alte bewegliche und unbewegliche Gegenstände, die vom Menschen erbaut, hergestellt, bildhauerisch geformt, erzeugt, geschrieben, gezeichnet oder fotografiert wurden. Der Begriff Altertümer umfasst weiterhin sämtliche menschlichen oder tierischen Skelette sowie pflanzliche Fossilien. Geschützte Gegenstände des Kulturerbes sind weniger als 200 Jahre alte bewegliche und unbewegliche Gegenstände, die einen durch Ministerverordnung ausgewiesenen historischen, nationalen, religiösen oder künstlerischen Wert besitzen.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Verkauf, Verschenken und Ausfuhr von Altertümern und Kulturerbe des Iraks sind verboten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestehen Ausnahmen für die Behörde für Altertümer und Kulturerbe: Diese darf geschützte Kulturgüter zu Forschungs-, Konservierungs- und Ausstellungszwecken vorübergehend ausführen.
Welche Sanktionen gibt es?
Das irakische Kulturgutschutzgesetz sieht bei wissentlichem Verstoß gegen das Ausfuhrverbot von Altertümern die Todesstrafe vor. Dies gilt auch für den Versuch. Ein wissentlicher Verstoß gegen das Ausfuhrverbot sonstiger geschützter Kulturgüter führt zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sowie zu Geldstrafen in Höhe von bis zu 100.000 irakischen Dinar.
Weiterführende Links
Chronologie der Kulturgutschutzgesetze
- 1869Edikt von Safiet Pascha, Wesir des Osmanischen ReichesEdikt zur Sammlung von Antiken in Konstantinopel und zur Einführung eines Exportverbotes
- 1874Osmanisches AntikengesetzRegulierung der Verbringung von ausgegrabenen Antiken und der Fundteilung
- 1884Osmanisches AntikengesetzRegulierung des Antikenhandels; Ausgrabungen und Grabungslizenzen müssen beantragt werden
- 1924Gesetz unter britischem MandatRegulierung und Vorschriften zur Durchführung von Ausgrabungen
- 1936– 1975Antikengesetz Nr. 59Meldepflicht für antike Funde und Regelungen zu Handel und Ausgrabungslizenzen
- 1967Haager Konvention von 1954Schutz des Kulturgutes der Länder im Fall von bewaffneten Konflikten
- 2002Gesetz Nr. 55 über die Altertümer und das Erbe des IrakZur Bewahrung des kulturellen Erbes werden die bestehenden Regelungen verschärft und erweitert