Chronologie des Kulturgutschutzes
Von der Geburtsstunde des Kulturgutschutzes bis zur
heutigen Gesetzgebung: Erfahre mehr darüber, wie sich das Bewusstsein für den Schutz
unseres kulturellen Erbes über mehrere Jahrhunderte zu einer gemeinsamen internationalen Aufgabe entwickelte.
- 1425– 1802Italien macht sich bereits im 15. Jahrhundert für den Kulturgutschutz starkPäpstliche Verordnungen bilden die ersten Maßnahmen zum Schutz von Antiken.
- 1825/26Griechenland formuliert ein erstes Dekret zum Erhalt seines nationalen ErbesDie Initiative zum Schutz von Antiken und der Gründung von Museen verdanken die Hellenen dem Freiheitskämpfer Grigorios Dikaios.
- 1827Mexiko legt zollrechtliche Bestimmungen festDie Bestimmungen regeln die Ausfuhr archäologischer Kulturgüter.
- 1835Die Provinz Ägypten macht den Auftakt für gesetzliche Regelungen zum Kulturschutz innerhalb des Osmanischen ReichesDer Gouverneur Mohammed Ali ordnet ein Exportverbot an und bestimmt, dass allein die Regierung über Ausgrabungen, Sammlungen und Ausstellungen von Antiken entscheidet.
- 1869Das Osmanische Reich ergreift Maßnahmen gegen die Ausfuhr seines kulturellen ErbesMit Inkrafttreten eines Edikts des Wesirs Safiet Pascha ist Konstantinopel der Bestimmungsort aller Antiken. Ihr Export wird untersagt.
- 1954Die Haager Konvention wird ins Leben gerufenUnter dem Eindruck der immensen Zerstörungen des 2. Weltkrieges wird der Schutz des Kulturgutes der Länder im Fall von bewaffneten Konflikten international geregelt.
- 1970Die UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet Maßnahmen zum Verbot und der Verhinderung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung des kulturellen ErbesDer friedensrechtliche Vertrag enthält erstmals eine Definition des Begriffes ‚Kulturgut‘.
- 1972Die UNESCO beschließt ein Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der WeltMit dem Übereinkommen soll der zunehmenden Gefährdung außerordentlicher Natur- und Kulturgüter entgegenwirkt werden, um sie für zukünftige Generationen bewahren zu können.
- 1983Ägypten verschärft mit dem Gesetz Nr. 117 die Maßnahmen zum Schutz des nationalen ErbesDas Gesetz setzt durch zahlreiche Änderungen neue Maßstäbe.
- 1992Der Rat der Europäischen Gemeinschaft erläßt die Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 über die Ausfuhr von KulturgüternDurch die Übereinkunft wird die Kontrolle über die Ausfuhr von Kulturgütern an den Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft vereinheitlicht.
- 1995UNIDROIT beschließt ein Übereinkommen über gestohlene oder illegal exportierte kulturelle ObjekteDer internationale Vertrag stärkt das UNESCO-Übereinkommen von 1970.
- 1999Die Haager Konvention von 1954 wird um das sogenannte zweite Protokoll ergänztMehr als 40 Jahre nach dem Abschluss der Haager Konvention verlagen gesellschaftliche Entwicklungen nach einem verbesserten Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Vor diesem Hintergrund wird Konvention präzisiert und erweitert.
- 2001Das UNESCO schafft völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit dem Kulturerbe unter WasserDer Schutz des Kulturerbes unter Wasser wird dem Schutz des Kulturerbes an Land angepasst.
- 2003Die EU schützt mit der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 die Kulturgüter des IrakDie Mitgliedsstaaten einigen sich auf ein Verbot der Ein- und Ausfuhr und des Handels mit bestimmten irakischen Kulturgütern im europäischen Wirtschaftsraum.
- 2009Die EU wendet sich mit der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 gegen die Ausfuhr von KulturgüternDie Staatengemeinschaft einigt sich auf ein Verbot der unrechtmäßigen Ausfuhr von Kulturgut aus dem Wirtschaftsraum der EU in Drittländer.
- 2013Die EU schützt mit der Verordnung (EU) Nr. 1332/2013 die Kulturgüter SyriensMit dem Dokument ändert die EU die Verordnung Nr. 36/2012. Damit gibt es eine EU-einheitliche Regelung für ein Ein- und Ausfuhrverbot sowie Handelsverbot für Kulturgüter aus Syrien.
- 2014Die EU ergänzt ihre Vorgaben zum Kulturgutschutz durch die Richtlinie 2014/60/EUDas Papier regelt die Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten Kulturgütern und stellt gleichzeitig eine Änderung der Verordnung Nr. 1024/201 dar.
- 2019Das Europäische Parlament und der Europäische Rat einigen sich auf die Verordnung (EU) 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von KulturgüternDas Kulturgut aus Drittstaaten soll vor illegaler Einfuhr in den Binnenmarkt und der dortigen Vermarktung geschützt werden. Außerdem dürfen Kulturgüter, die illegal aus Herkunftsstaaten außerhalb der EU ausgeführt wurden, nicht in die EU gebracht werden. Die Einfuhr bzw. Rückführung europäischer Kulturgüter bleibt weiterhin möglich.