Jemen
Was gilt im Jemen als Kulturgut?
Als archäologisches Kulturgut wird jedes bewegliche oder unbewegliche Objekt verstanden, das vor über 200 Jahren hergestellt oder geschrieben wurde. Hierunter fallen Dokumente, Manuskripte sowie menschliche, tierische und pflanzliche Hinterlassenschaften.
Zudem kann auf präsidialen Beschluss auch bewegliches oder unbewegliches Material als archäologisch definiert werden, das älter als 50 Jahre ist. Voraussetzung dafür ist es, dass der historische und künstlerische Wert des Objekts allgemein anerkannt wird und seinen Schutz rechtfertigt.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Nach Artikel 33 des Antikengesetzes von 1994 ist die Ausfuhr von archäologischen Objekten grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt, wenn Objekte zu Forschungszwecken oder für ihre Restaurierung ausgeführt werden.
Welche Sanktionen gibt es?
Der Schmuggel von Antiken wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitstrafe und/oder mit einer Geldstrafe geahndet. Der Betrag darf nicht unter dem Objektwert und nicht unter 100.000 Ryal liegen. Das Objekt wird beschlagnahmt.
Wer eine illegale Ausgrabung durchführt oder sich an einer beteiligt, dem drohen bis zu zwei Jahren Gefängnis und/oder einer Geldstrafe von mindestens 30.000 Rial. Bereits der Besitz eines archäologischen Objektes kann strafbar sein.
Weiterführende Links
Chronologie der Kulturgutschutzgesetze
- 1869Edikt von Safiet Pasha, Wesir des Osmanischen ReichesEdikt zur Sammlung von Antiken in Konstantinopel und zur Einführung eines Exportverbots
- 1874Osmanisches AntikengesetzRegulierung der Verbringung von ausgegrabenen Antiken und der Fundteilung
- 1884Osmanisches AntikengesetzRegulierung des Antikenhandels; Ausgrabungen und Grabungslizenzen müssen beantragt werden
- 1955Antikengesetz unter der Kolonialverwaltung von GroßbritannienRegulierung von Grabungs- und Ausfuhrlizenzen
- 1970Haager Konvention von 1954Schutz von Kulturgut der Länder im Fall von bewaffneten Konflikten
- 1970Antiken- und Museumsgesetz Nr. 13Definition und Registrierung von Antiken, Grabungslizenzen, Sanktionen
- 1972Antikendekret Nr. 7Bestimmungen zum unerlaubten Verkehr, geschützten Gebieten oder Gütern, Sanktionen
- 1994Antikengesetz Nr. 21 von 1994Grabungslizenzen, Handel mit und Export von Antiken, Sanktionen
- 1997Antikengesetz Nr. 8 von 1997 mit Änderungen zum Gesetz Nr. 21 von 1994Modifizierung des Antikengesetzes von 1994, Definition von Antiken, Bestimmungen zum Besitz von und Handel mit Antiken, Vergabe von Grabungslizenzen, Sanktionen
- 2019UNESCO-Übereinkommen von 1970Maßnahmen zum Verbot und der Verhinderung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung des kulturellen Erbes