Mexiko
Was gilt in Mexiko als Kulturgut?
Zu den archäologischen Kulturgütern zählen bewegliche und unbewegliche archäologische Objekte und Überreste von Lebewesen und Pflanzen aus prähispanischen Kulturen. Historische Kulturgüter sind mit der mexikanischen Geschichte verbundene Objekte, beginnend mit der spanischen Eroberung 1519–1521, bis zum 19. Jahrhundert. Beispiele für historische Kulturgüter sind religiös genutzte Gebäude wie Tempel und kirchliche Bauwerke sowie aus solchen Bauwerken stammende Möbel aus dem 16. bis 19. Jahrhundert; Archivdokumente und andere Unterlagen staatlicher und kirchlicher Einrichtungen; seltene und für die mexikanische Geschichte bedeutende handschriftliche und gedruckte Dokumente aus dem 16. bis 19. Jahrhundert; einige wissenschaftliche und technische Sammlungen. Als künstlerische Kulturgüter gelten Werke mexikanischer Künstlerinnen und Künstler (unabhängig vom Entstehungsort); in Mexiko entstandene Werke ausländischer Künstlerinnen und Künstler.
Wie sind die Ausfuhrbestimmungen?
Für archäologische, künstlerische und historische Denkmäler sowie für fossile Überreste besteht ein allgemeines Ausfuhrverbot. Ausnahmen müssen vom mexikanischen Präsidenten genehmigt werden.
Welche Sanktionen gibt es?
Für Gesetzesverstöße wie nicht genehmigte Ausgrabungen, illegalen Handel, Transport und Reproduktionen, für die nicht genehmigte Ausfuhr archäologischer Objekte, die Aneignung von historischen Objekten und die Zerstörung von Denkmälern drohen Strafen zwischen zwei und zwölf Jahren Haft und zwei- bis fünftausend Tagessätzen Geldstrafen.
Weiterführende Links
Chronologie der Kulturgutschutzgesetze
- 1827Zollgesetzliche BestimmungenRegelung der Ausfuhr archäologischer Kulturgüter
- 1859Gesetz der Verstaatlichung des kirchlichen VermögensEnteignung des Klerus
- 1896Ein Erlass ermächtigt die mexikanische Bundesregierung, Privatpersonen die Erlaubnis zur Durchführung archäologischer Grabungen und Forschungen zu erteilen.Bedingungen, um die Genehmigung für archäologische Grabungen und Forschungen zu erhalten; Exportverbot für Antiken; Objekte, die bei archäologischen Forschungen gefunden werden, sind Staatseigentum
- 1897Bundesverordnung über archäologische KulturgüterDie archäologischen Kulturgüter werden zum Eigentum der Nation erklärt; der unerlaubte Export, die Forschung und die Restaurierung sind verboten; Schaffung der Archäologischen Charta der Republik; Enteignung von Land, auf dem sich archäologische Stätten befinden
- 1930Gesetz zum Schutz und zur Erhaltung von Kulturgütern und natürlichen SchönheitenEnteignung von Land; Verkauf von archäologischen Gütern
- 1934Gesetz zum Schutz und zur Erhaltung archäologischer und historischer Kulturgüter, Ureinwohner und Orte natürlicher SchönheitEinsetzung der Denkmalkommission; Einrichtung des privaten archäologischen Grundbuchs
- 1939Gesetz für die Gründung des Nationalen Instituts für Anthropologie und GeschichteGründung des Nationalen Instituts für Anthropologie und Geschichte (INAH); Schutz, Erhalt und Erforschung von Kulturgütern durch das Institut
- 1966Änderung von Artikel 73, Absatz XXV der Verfassung von 1917Präambel der nachfolgenden Gesetzgebung zum Schutz des Kulturerbes
- 1970Bundesgesetz über das allgemeine Erbe der NationRegistrierung und Katalogisierung des Kulturerbes der Nation
- 1972Bundesgesetz über Kulturgüter und archäologische, künstlerische und historische Zonen (letzte Aktualisierung 2018)Erstellung eines neuen öffentlichen Registers für Kulturgüter sowie der archäologischen und historischen Zonen; Rückführung von Kulturgütern; Sanktionen